Der Wert der Demokratie

Warum ein Kleinprojektefonds?

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zahlreiche Initiativen, Vereine und Bündnisse engagieren sich in Sachsen täglich für eine demokratische Kultur und ein friedliches Miteinander, für Akzeptanz und die Gleichwertigkeit aller Menschen. Sie lösen Konflikte gewaltfrei, fördern Empowerment und schaffen die Voraussetzungen für Teilhabe. Um diese sächsische Initiativenlandschaft zu würdigen und einen Beitrag zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu leisten, haben sich verschiedene Stiftungen zusammengeschlossen und einen Kleinprojektefonds mit einem Volumen von zunächst 150.000 EUR ins Leben gerufen. Der Fonds wird bis Mitte des Jahres 2020 bestehen. Über eine Weiterführung entscheiden die Stiftungen im Laufe des Jahres.

Unterstützt werden Projekte und Initiativen, die in einem der vier Förderbereiche wirken:

1) Selbstkompetenz, Selbstbestimmung

  • Empowerment (Hilfe zur Selbsthilfe) stärken
  • kulturelle wie soziale Teilhabe fördern

2) demokratische Kultur

  • Formate und Programme der politischen Bildung entwickeln
  • sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren
  • dokumentieren und aufklären

3) Austausch und Akzeptanz

  • den interkulturellen und/oder interreligiösen Austausch fördern
  • Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller und ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung stärken
  • Formate respektvoller Debattenkultur und gewaltfreie Kommunikation entwickeln
  • sich für ein friedliches Miteinander und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen

4) Strukturen stärken

  • gemeinwesenorientiert arbeiten
  • Zivilgesellschaft im ländlichen Raum fördern
  • Maßnahmen der Vernetzung und Konzepte des Austauschs entwickeln
  • Modellprojekte in den Bereichen Selbstkompetenz, demokratische Kultur und Austausch/Akzeptanz entwickeln

Förderkriterien

Voraussetzung für eine Förderung mit Mitteln aus dem Kleinprojektefonds ist ein nachweisbarer Bezug zu Sachsen. Das Vorhaben muss von einer sächsischen Initiative ausgehen oder Einwohner*innen/Initiativen Sachsens einbeziehen. Der Kleinprojektefonds richtet sich vor allem an jene Initiativen, die in anderen Förderprogrammen kaum Chancen auf Unterstützung haben. Projekte und Initiativen, die im ländlichen Raum Sachsens agieren, werden bevorzugt behandelt. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und für Demokratie gilt als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Kleinprojektefonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Förderhöchstsumme beträgt 5.000 EUR.

Beantragt werden können Zuschüsse für laufende Projekte und für neue Vorhaben. Eigenmittel müssen nicht ausgewiesen werden.

Die Anträge 2020 können quartalsweise zu diesen Fristen eingereicht werden:

24. Februar 2020
25. Mai 2020 und
28. August 2020

Ca. 5 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen teilen wir Ihnen die Förderentscheidung mit.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Kleinprojektefonds Sachsen hat die Cellex Stiftung in Dresden inne. Sie stellt gemeinsam mit anderen Stiftungen Fördermittel zur Verfügung und wirbt weitere Mittel für den Fonds ein, koordiniert die Antragstellung und berät Antragstellende. Ein von der Cellex Stiftung einberufenes Gremium bewertet die Anträge inhaltlich und gibt Förderempfehlungen an das Vergabegremium weiter, das aus Mitgliedern des Stiftungsrats der Cellex Stiftung besteht.

Mitglieder des Begutachtungsgremiums

Katrin Fischer, Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen e.V., Vorstandsmitglied

Eric Heffenträger, Agenda Alternativ e.V., Pressesprecher

Jens Leschner, RAA Hoyerswerda/Ostsachsen e.V., stellvertretender Geschäftsführer

Barbara Lüke, Bürgermeisterin von Pulsnitz

Thomas Neumann, ehem. Aufwind Dresden e.V., heute stellvertretender Leiter eines Grundschulhorts

Dr. Lina Sánchez Steiner, ehem. Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Leitung des Projekts SAQsen!

Hinweise

Hinweise für die Antragstellung (Antragsprozedere, Fördervoraussetzungen, Fristen und Kostenarten) finden Sie hier. Bei Rückfragen kommen Sie gern auf uns zu.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht. Vielmehr entscheidet der Stiftungsrat auf Grundlage der Empfehlungen des externen Begutachtungsgremiums und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Information zur Datenverarbeitung.